Deutschland bietet ein wettbewerbsfähiges System der Unternehmensbesteuerung. Die durchschnittliche Steuerbelastung liegt bei knapp 30 Prozent, wobei einige Kommunen niedrigere Steuersätze anbieten.
Alle Kapitalgesellschaften – also auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und deutsche Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften – unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften besteht im Allgemeinen aus drei Komponenten: der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer.
Aufgrund der örtlich unterschiedlichen Höhe der Gewerbesteuer gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Steuersatz für die Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag wird jedoch bundesweit festgelegt. Viele Kommunen bieten kombinierte Körperschaftsteuersätze unter 25 Prozent an. Der deutsche Körperschaftsteuerdurchschnitt liegt bei rund 29,9 Prozent.
Körperschaftssteuer
Alle Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese wird bundesweit pauschal mit 15 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens erhoben.
Gewerbesteuer
Jeder gewerbliche Geschäftsbetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Obwohl die Gewerbesteuer durch Bundesgesetz geregelt ist, handelt es sich um eine kommunale Steuer mit unterschiedlichen Sätzen auf kommunaler Ebene.
Besteuerung von Dividenden
Um eine Doppelbesteuerung im internationalen Geschäftsverkehr zu vermeiden, verfügt Deutschland über ein umfangreiches Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf ihre Preise aufzuschlagen und ihren Kunden diese entsprechend in Rechnung zu stellen.
Besteuerung von Eigentum
Jeder Immobilieneigentümer ist in Deutschland grundsteuerpflichtig. Der Steuersatz hängt von der Art der Immobilie ab.
Steuererklärungen
Unternehmen müssen einmal im Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort, an dem das entsprechende Unternehmen seinen (deutschen) Sitz hat.
Steuerabzüge
Das deutsche Steuersystem bietet Unternehmen steuerliche Abzugsmöglichkeiten, um ihre jährliche Steuerlast zu senken – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Wahl der Rechtsform ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere bezüglich der Vorschriften zur Gewinnermittlung. Man sollte also nicht nur steuerrechtliche, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche, je nach Sachlage auch familien- und erbrechtliche Gesichtspunkte einbeziehen.