„Die Folgewirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der notwendigen Sanktionen der Europäischen Union sind auch für die Bevölkerung und Unternehmen bei uns in Hamburg schwerwiegend“, begründet Finanzsenator Dr. Andreas Dressel die Maßnahmen. Umso wichtiger sei es, dass im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles getan werde, um Härten abzufedern, sagt Dressel weiter und ergänzt: „Außerdem können wir auch über entsprechende Erleichterungen bei städtischen Gebühren im Einzelfall Unterstützung geben.“
Die Finanzverwaltungen der Länder haben sich in Absprache mit dem Bund auf Maßnahmen verständigt, um Bürger:innen und Unternehmen finanziell zu entlasten. Dabei sollen die gestiegenen Energiekosten bei wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigt werden, heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Finanzbehörde. Diese wolle entsprechenden Anträgen auf steuerliche Erleichterungen entgegenkommen. Konkret betreffe dies die Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus könnten billigende Maßnahmen, wie Stundung oder Vollstreckungsaufschub, gewährt werden.
Energiekosten: Härten bei Personen und Unternehmen abfedern
Finanzbehörde Hamburg setzt auf zeitnahe Bearbeitung
Laut der Hamburger Finanzbehörde sollen die entsprechenden Anträge der Steuerpflichtigen zeitnah bearbeitet und überprüft werden. Bei einer Nachprüfung von Anträgen, die bis zum 31. März 2023 eingehen, seien keine strengen Anforderungen zu stellen. Außerdem sei eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 möglich sowie im Einzelfall der Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen.
nj/sb