„Hamburg hat seit 2011 im Klimaschutz viel erreicht. Wir sanieren die Schulen und öffentlichen Gebäude, setzen auf emissionsfreien öffentlichen Nahverkehr, investieren in den Landstrom im Hafen und steigen bei der Fernwärme aus der Kohle aus“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. Seit 2012 hätten sich die CO2-Emissionen durchschnittlich um mehr als 400.000 t CO2 pro Jahr in Hamburg verringert. „Wir werden mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen das 55-Prozent-Klimaschutzziel für 2030 sicher erreichen, dieses vermutlich sogar übertreffen.” Hamburg leiste damit als großer Industriestandort in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens. Umweltsenator Jens Kerstan betonte, dass es sich derzeit um „das anspruchsvollste und weitreichendste Klimaschutzgesetz Deutschlands” handele und die Stadt damit „zum Teil auch juristisches Neuland” betrete. Bis spätestens 2050 soll Hamburg klimaneutral werden.
Der Senat hat am Dienstag (3. Dezember 2019) mit der Fortschreibung seines Klimaplans und einem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Weichen gestellt, um die Klimaziele Hamburgs zu erreichen. Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 55 Prozent sinken und bis 2050 soll die Hansestadt klimaneutral werden. Dafür wurden einzelne CO2-Minderungsziele in den vier Bereichen ‚Verkehr’, ‚private Haushalte’, ‚Gewerbe, Dienstleistung, Handel’ und ‚Industrie’ entwickelt. Der Klimaplan enthält konkrete Maßnahmen, die zu der erforderlichen Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030 führen sollen. Hierfür schafft der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
Das weitreichendste Klimaschutzgesetz Deutschlands
Verantwortlichkeiten und Controlling der Reduktionsziele
Mit dem neuen Klimaplan seien die Verantwortlichkeiten und die jeweiligen CO2-Minderungsziele in den Sektoren ‚Verkehr‘, ‚Private Haushalte‘, ‚Gewerbe, Dienstleistung, Handel‘ und ‚Industrie‘ klar geregelt. Die Umsetzung und der Erfolg der Maßnahmen sollen jährlich überprüft und zusätzlich alle zwei Jahre an die Bürgerschaft kommuniziert werden. Spätestens alle vier Jahre soll der Klimaplan außerdem angepasst werden. Bis 2030 will Hamburg die CO2-Emissionen auf 9,3 Millionen Tonnen gegenüber dem Basisjahr 1990 (20,7 Millionen Tonnen) reduzieren. 2017 betrug die CO2-Emissionen rund 16,4 Millionen Tonnen.
Nachhaltige Mobilität, Energiestandards und ein Wissenschaftsrat
Zur Erreichung der Ziele will der Senat beispielsweise bestimmte Energiestandards für Gebäude einführen sowie den ÖPNV und Radverkehr ausbauen. Außerdem sollen Klimaschutzprojekte und Vor-Ort-Beratungen für Unternehmen gefördert werden. Darüber hinaus soll unter anderem die Landesverwaltung und ihr Fuhrpark bis 2030 klimaneutral organisiert werden. Ebenfalls sind Ziele für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität geplant – vom Förderprogramm für Lastenräder über den Ausbau von Landstrom für Containerschiffe und Kreuzfahrtschiffe bis hin zu autofreien Innenstadt-Zonen. Zur Erreichung der Ziele soll ein wissenschaftlich besetzer Klimarat den Senat beraten.
Klimaschutzgesetz liefert rechtlichen Rahmen
Mit dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes verankert der Hamburger Senat die Klimaziele auch verfassungsrechtlich. Damit wird die Begrenzung der Erderwärmung als Staatsziel in der Hamburgischen Landesverfassung niedergeschrieben. Der Entwurf beinhaltet 31 Paragrafen. Für die Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft notwendig. Nach derzeitigen Schätzungen betragen die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bis 2030 rund zwei Milliarden Euro. Dabei laufen die Planungen für einige Maßnahmen bereits oder obliegen privaten Partnern aus Wirtschaft und Industrie. Weitere Mittel für die finanzielle Durchführung der Klimaziele seien durch den Bund für Länder und Kommunen erforderlich.
js/sb