„Viele dieser Importe stammen nicht nur aus klassischen Weinländern wie Südafrika, Chile oder Argentinien, sondern auch aus besonderen Anbaugebieten wie Japan, Brasilien oder der Türkei“, so Petra Grauer, Weinsachverständige am Institut für Hygiene und Umwelt (HU). „Mit ihrem Eintreffen in Hamburg erreichen die Weine den EU-Binnenmarkt und werden in diesen verteilt.“ Die Hansestadt besitze daher eine wichtige Wächterfunktion zur Kontrolle der Einfuhrfähigkeit der Weine, erklärt Grauer weiter. Die Angaben zu Inhaltsstoffen, der Zusammensetzung sowie die korrekte Kennzeichnung der Weine werden bei einem Verdacht vom HU, im Auftrag des Hamburger Zolls und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), überprüft.
Zwischen 4.000 und 5.000 Weine aus Nicht-EU-Ländern werden jährlich zur Einfuhr in der Hansestadt angemeldet. Damit gilt Hamburg als bedeutendste Weineinfuhrstadt Deutschlands. Vom Hafen aus werden die Weine innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Länder transportiert. Um die Verbraucher:innen vor Etikettenschwindel zu schützen und die Qualität der Weine für den gesamten EU-Markt zu sichern, arbeiten der Hamburger Zoll und das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) zusammen. Laut HU sei die Anzahl der vorgenommenen Proben in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
Hamburg als „Wächter“ für die Einfuhr von Wein
Immer mehr Weinproben werden untersucht
Laut einer Mitteilung des HU sei die Anzahl der untersuchten Weinproben in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Quote der nicht einfuhrfähigen Weine sei mit über 60 bis 70 Prozent „sehr hoch“. Diese Zahl stehe jedoch nicht stellvertretend für alle Weine, da es sich um Verdachtsproben und nicht um Stichproben handle.
Die Untersuchung der Weine erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden der Alkoholgehalt sowie die Inhaltsstoffe überprüft und mit den Einfuhrdokumenten abgeglichen. Im Anschluss werden die Weine von Sachverständigen und Chemiker:innen verkostet und sensorisch untersucht. Während des Verfahrens bleibt die Weinlieferung beim Zoll unter Verschluss. Wenn eine Einfuhrfähigkeit festgestellt wird, kann der Wein weiter transportiert werden. Andernfalls muss dieser nach Angaben des HU vernichtet oder in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden. Eine Gesundheitsgefahr gehe von den beanstandeten Weinen allerdings selten aus, erklärte das Institut.
nj/sb